Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.06.2022
Sonstiges
30.12.2021
Termine
03.03.2014
Sonstiges
04.09.2013
Entscheidungen im Verfahren
06.08.2013
Eröffnungen
30.04.2013
Sicherungsmaßnahmen
02.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
15.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
01.07.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
16.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006